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Die BGV D4 wurde zum 01.08.2004 zurückgezogen

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV D4 (früher VBG 20) "Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen" wurde zum 01.08.2004 zurückgezogen.

In den letzten Jahren sind zahlreiche Regelungen zur Arbeitssicherheit neu strukturiert worden.

Fast alle Vorschriften aus Unfallverhütungsvorschriften, die Ausrüstung und Beschaffenheit von Anlagen betreffen, sind inzwischen an anderer Stelle geregelt. Dies gilt auch für den Teil III "Bau und Ausrüstung" der BGV D4, der bereits durch andere Verordnungen, Normen und Richtlinien abgelöst worden ist (EG-Maschinen-Richtlinie, DIN EN 378 etc.).

 

Zum 1.1.2004 wurden 47 geltende Unfallverhütungsvorschriften zurückgezogen, 22 weitere wurden Ende 2004 außer Kraft gesetzt. Dazu gehört auch die Unfallverhütungsvorschrift BGV D4.

Die Teile der Unfallverhütungsvorschrift BGV D4, die weiterhin relevant sind, wurden in die BG-Regel BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" überführt. Im Kapitel "Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen" sind dort die Abschnitte IV (Betrieb) und V (Prüfungen) der BGV D4 weitgehend unverändert übernommen worden.

Auf die BGR 500 haben Sie über das Internet Zugriff. Auf der Internetseite der "Vereinigung der Metallberufsgenossenschaften" www.vmbg.de ist unter dem Stichwort "Neue BGR 500" der vollständige Text zu finden. Dieser umfasst fast 500 Seiten. Die Regelungen zu Kälteanlagen sind im Kapitel 2.35 beschrieben.

Regelung für Altanlagen: Die am 3. Oktober 2002 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung enthält für den Altbestand von Maschinen und sonstigen technischen Arbeitsmitteln in § 27 Abs. 3 die Regelung, dass für deren Beschaffenheit die zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung geltenden Vorschriften maßgebend sind.

Aus diesem Grund behalten die zurückgezogenen alten Unfallverhütungsvorschriften für bestehende Kälteanlagen, die vor dem 29.05.2002 gebaut wurden (Verbindlichkeitstermin der EG-Druckgeräterichtlinie) ihre Gültigkeit.

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