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Prüfungsverlauf

Nach den Richtlinien des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT) sind die Handwerkskammern gehalten, vom Antragsteller zum Nachweis dieser besonderen Sachkunde auf seine Kosten eine Überprüfung durch eine fachlich geeignete Prüfungskommission durchzuführen.

Das Verfahren zur Feststellung der besonderen Sachkunde gliedert sich in drei Teile:

(1)   schriftliches Probegutachten

(2)   schriftliche Überprüfung

(3)   Fachgespräch

In den drei bereits genannten Teilen der Prüfung ist insbesondere festzustellen:

1.1.   Ob der Bewerber in der Lage ist, ein Gutachten fachlich richtig, den geltenden Regeln und Vorschriften entsprechend sowie für das Gericht und die prozessführenden Parteien verständlich zu erstellen und vorhandene Fehler zu erkennen.

1.2.   Ob das vorhandene Fachwissen seines Bestellungsgebietes einer besonderen Sachkunde genügt.

1.3.   Wie die Fähigkeit des Bewerbers ist, seine Gedankengänge logisch aufzubauen und für den Laien verständlich zu formulieren.

Daneben sind

  1. die Auffassungsgabe
  2. die Argumentationsfähigkeit
  3. das Diskussionsverhalten und
  4. die sprachliche Gewandtheit zu berücksichtigen.

Die Prüfungskommission bewertet die Leistung des Bewerbers und hält die Ergebnisse in einem Ergebnisbericht über die durchgeführte Prüfung schriftlich fest.

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