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Unterweisungen zur Arbeitssicherheit

Die Vermeidung von Arbeitsunfällen gehört zu den Pflichten von Arbeitgebern.

 

Die BGR500 Kapitel 2.35 "Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen" ist eine Zusammenstellung ausgewählter Betriebsbestimmungen, die für die genannten Geräte verbindlich gelten.

Jeder Betreiber einer solchen Anlage oder Einrichtung ist verpflichtet, seine Mitarbeiter (auch Leiharbeiter) 1-mal jährlich im sicheren Umgang/Betrieb dieser Maschinen zu schulen, auf Gefahren hinzuweisen und alle möglichen Gefährdungen auszuschließen.

Da diese regelmäßigen Unterweisungen nur von qualifizierten Personen mit Sachverstand durchgeführt werden dürfen, bieten wir als externe Sachverständige diese Leistungen an. Auch inspizieren wir Ihre Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen auf mögliche Gefahren und führen Verbesserungsvorschläge in einer Gefährdungsbeurteilung auf.

Vorankündigung
Fortbildung im Oktober 2025 in der Norddeutschen Kältefachschule in Springe
... am 09. und 10. Oktober 2025 in Springe. Das Anmeldeformular finden Sie im Downloadbereich.

ACHTUNG


Die nächste Fortbildung für Sachverständige findet am 09. und 10.Oktober 2025 in der Norddeutschen Kältefachschule in Springe statt.

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