D S R - K K W

Die neue F-Gase Verordnung 517/2014

Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase

Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) und des Rates konnte am 20. Mai 2014 die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (neue F-Gas-V) im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Die neue F-Gas-V trat am 9. Juni 2014 in Kraft und gilt seit 01. Januar 2015.Die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase ist aufgehoben.

Die im Dezember 2007 von der Europäischen Kommission erlassenen zusätzlichen Implementierungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 842/2006  sind bis zum Erlass neuer Implementierungsvorschriften weiterhin gültig.

Die neue F-Gas-V ist ein Beitrag, um die Emissionen des Industriesektors (das CO2 Äquivalent) bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 zu verringern.

Durch die neuen Regelungen sollen die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) in der EU um 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent auf 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent bis zum Jahr 2030 gesenkt werden. Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll durch drei wesentliche Regelungsansätze erreicht werden:

  1. Einführung einer schrittweisen Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen,
  2. Erlass von Verwendungs- und Inverkehrbringungsverboten, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind.
  3. Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.

Mit der neuen F-Gas-V soll insbesondere ein Anreiz zur Verwendung von Alternativen anstelle von F-Gasen geschaffen werden. Als Folge des Inkrafttretens der neuen F-Gas-V wird die Bundesregierung die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) überarbeiten und Sanktionsvorschriften durch Ergänzung der Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) erlassen.

Hier können Sie diese Verordnung downloaden

Vorankündigung
Fortbildung im Oktober 2024 in Nürnberg
... nächste Sachverständigenfortbildung am 11. Oktober 2024 in Nürnberg. Das Anmeldeformular finden Sie jetzt im Downloadbereich.

ACHTUNG


Die nächste Fortbildung für Sachverständige findet am 11. Oktober 2024 in Nürnberg statt.

News

Die nächsten Termine

Weiterlesen ...

Mitglieder- versammlung und Fortbildung

22. und 23.03.2023 in Münster

 

Die Mitglieder des Deutsche Sachverständigen Rat Kälte Klima Wärmepumpen e.V. trafen sich am 22. und 23.03.2023 zur Mitgliederversammlung und Fortbildung bei der Westfalen AG in Münster.

Weiterlesen ...

Vorstandswahlen 2022

Maintal, den 24. März 2022

im Rahmen der 14. Mitgliederversammlung des Deutschen Sachverständigen Rat Kälte Klima Wärmepumpe e.V. (DSR-KKW) standen turnusgemäß Neuwahlen des gesamten Vorstands an.

Weiterlesen ...

Die F-Gase EU Verordnung 517/2014

Weiterlesen ...

Neue Durchführungs- verordnungen (DVO) zur F-Gase-Verordnung 517/2014

Weiterlesen ...


Copyright Deutscher Sachverständigen Rat Kälte Klima Wärmepumpe e.V. 2016. All Rights Reserved.


Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.