Durchführungsverordnungen (DVO) zur F-Gase-Verordnung 517/2014
Aufhebung der Verordnung: (EG) Nr. 842/2006 und VO (EG) 308/2008
Am 18.11.2015 wurden die Durchführungsverordnungen (DVO) EU 2015/2065, EU 2015/2066, EU 2015/2067 und EU 2015/2068 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, die zu einer Aufhebung der Verordnung (VO) (EG) Nr. 842/2006 insbesondere von Artikel 10 Absatz 12 und Artikel 12 Absatz 14 und zur Aufhebung der VO (EG) 308/2008 führen, veröffentlicht.
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Phase down – Verfahren
Seit dem 01.01.2015 benötigen Unternehmen aufgrund der F-Gaseverordnung 517/2014, die pro Kalenderjahr HFKW in Mengen von 100 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr in den Verkehr bringen, eine Quote. Sowohl „historische“ Marktteilnehmer als auch neue Marktteilnehmer (solche, die bisher keine Mengen gemeldet haben) können Quoten erhalten.
Phase down
Schrittweise Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten
Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030
Die in der EU in den Verkehr gebrachten Mengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) werden bis zum Jahr 2030 schrittweise auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen (21 Prozent) reduziert. Die Reduktionsschritte sind in der folgenden Abbildung dargestellt.
Auslegung der kältemittelführenden Rohrleitungen in Kälteanlagen
Dokumentation von Kälte und Klimaanlagen (Wärmepumpen)
Dokumentation für die Übergabe einer Kälteanlage
mögliche Folgen einer fehlenden oder mangelhaften Dokumentation einer Anlage und die damit verbundene Verweigerung der Abnahme
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Die BGV D4
wurde zum 01.08.2004 zurückgezogen
Die F-Gase Verordnung EU VO 517/2014
am 11.03.2024 außer Kraft getreten