Die F-Gase Verordnung EU VO 517/2014
am 11.03.2024 außer Kraft getreten
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase
Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) und des Rates konnte am 20. Mai 2014 die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (neue F-Gas-V) im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Die F-Gas-V trat am 9. Juni 2014 in Kraft und gilt seit 01. Januar 2015. Die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase ist aufgehoben.
Die im Dezember 2007 von der Europäischen Kommission erlassenen zusätzlichen Implementierungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 842/2006 sind bis zum Erlass neuer Implementierungsvorschriften weiterhin gültig.
Die neue F-Gas-V ist ein Beitrag, um die Emissionen des Industriesektors (das CO2 Äquivalent) bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 zu verringern.
Durch die neuen Regelungen sollen die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) in der EU um 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent auf 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent bis zum Jahr 2030 gesenkt werden. Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll durch drei wesentliche Regelungsansätze erreicht werden:
- Einführung einer schrittweisen Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen,
- Erlass von Verwendungs- und Inverkehrbringungsverboten, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind.
- Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.
Mit der neuen F-Gas-V soll insbesondere ein Anreiz zur Verwendung von Alternativen anstelle von F-Gasen geschaffen werden. Als Folge des Inkrafttretens der neuen F-Gas-V wird die Bundesregierung die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) überarbeiten und Sanktionsvorschriften durch Ergänzung der Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) erlassen.