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Phase down

Schrittweise Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten

Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030

Die in der EU in den Verkehr gebrachten Mengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) werden bis zum Jahr 2030 schrittweise auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen (21 Prozent) reduziert. Die Reduktionsschritte sind in der folgenden Abbildung dargestellt.

Von der Mengenbeschränkung und Quotierung erfasst sind HFKW in Gebinden sowie Füllmengen in importierten Geräten. Einige Anwendungen sind ausgenommen, beispielsweise die Verwendung von HFKW als Ausgangsstoff.

Alle HFKW-Nachfrager in der EU konkurrieren um eine Gesamtmenge. Das heißt, es gibt kein eigenes Kontingent für einzelne Mitgliedstaaten oder einzelne Anwendungen.

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