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Phase down – Verfahren

Seit dem 01.01.2015 benötigen Unternehmen aufgrund der F-Gaseverordnung 517/2014, die pro Kalenderjahr HFKW in Mengen von 100 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr in den Verkehr bringen, eine Quote. Sowohl „historische“ Marktteilnehmer als auch neue Marktteilnehmer (solche, die bisher keine Mengen gemeldet haben) können Quoten erhalten.

Hierzu ist eine Registrierung in einem elektronischen Register erforderlich. „Neue“ Marktteilnehmer müssen gemäß Art. 16 Abs. 2 ihre Absicht, HFKW in den Verkehr bringen zu wollen, bei der KOM anmelden. "Historische" Marktteilnehmer (gemeint sind Marktteilnehmer, die schon in der Vergangenheit Kältemittel in den Verkehr gebracht haben und dies auch entsprechend angemeldet haben)  können zusätzlich erwartete Mengen anmelden.

Diese Anmeldung muss unter anderem Angaben über die voraussichtlichen Mengen, die in Verkehr gebracht werden sollen, enthalten. Im Zusammenhang mit dem Verfahren ist im Amtsblatt der EU eine "Mitteilung an die Hersteller und Einführer von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen und an neue Unternehmen, die beabsichtigen, 2017 teilfluorierte Kohlenwasserstoffe als Massengut in der Europäischen Union in Verkehr zu bringen" veröffentlicht.

Außerhalb der EU ansässige Unternehmen müssen für die Beantragung von Quoten einen Alleinvertreter in der EU bevollmächtigen.

Für "historische" also bekannte Marktteilnehmer hat die Europäische Kommission (KOM) Referenzwerte festgelegt (Art. 16 Abs. 1). Die Referenzwerte berechnen sich dabei aus dem Durchschnitt der in den Jahren 2009 bis 2012 in Gebinden in den Verkehr gebrachten Mengen abzüglich der Mengen, die gemäß Art. 15 (2) Buchstaben a) bis e) nicht dem Phase down unterliegen. Eine Neuberechnung der Referenzmengen erfolgt zum 31.10.2017 und danach alle 3 Jahre.

Die Referenzwerte (RV) sind eine wesentliche Basis für die zugeteilten Quoten (Q):

Q = RV * 89% * Phase down Faktor (Anhang V) + Zusatzmenge aus „New entry reserve“

"Neue" Markteilnehmer erhalten ihre Quote ausschließlich aus der "New enry reserve". Diese resultiert daraus, dass 11 Prozent der in den Jahren 2009 bis 2012 in Gebinden in den Verkehr gebrachten Mengen an HFKW (von der KOM berechnete Gesamtmenge), zunächst nicht an "historische Markteilnehmer" zugeteilt werden.

Die Gesamtmenge berechnet sich auf Basis der in den Jahren 2009 bis 2012 in den Verkehr gebrachten Mengen durch alle Unternehmen.

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Fortbildung im April 2024 in Maintal
... nächste Sachverständigenfortbildung am 11. und 12. April 2024 in Maintal. Das Anmeldeformular finden Sie jetzt im Downloadbereich.

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Die nächste Fortbildung für Sachverständige findet am 11. und 12. April 2024 in der BFS in Maintal statt.

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22. und 23.03.2023 in Münster

 

Die Mitglieder des Deutsche Sachverständigen Rat Kälte Klima Wärmepumpen e.V. trafen sich am 22. und 23.03.2023 zur Mitgliederversammlung und Fortbildung bei der Westfalen AG in Münster.

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Vorstandswahlen 2022

Maintal, den 24. März 2022

im Rahmen der 14. Mitgliederversammlung des Deutschen Sachverständigen Rat Kälte Klima Wärmepumpe e.V. (DSR-KKW) standen turnusgemäß Neuwahlen des gesamten Vorstands an.

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