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Prüfungsverlauf

Nach den Richtlinien des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT) sind die Handwerkskammern gehalten, vom Antragsteller zum Nachweis dieser besonderen Sachkunde auf seine Kosten eine Überprüfung durch eine fachlich geeignete Prüfungskommission durchzuführen.

Das Verfahren zur Feststellung der besonderen Sachkunde gliedert sich in drei Teile:

(1)   schriftliches Probegutachten

(2)   schriftliche Überprüfung

(3)   Fachgespräch

In den drei bereits genannten Teilen der Prüfung ist insbesondere festzustellen:

1.1.   Ob der Bewerber in der Lage ist, ein Gutachten fachlich richtig, den geltenden Regeln und Vorschriften entsprechend sowie für das Gericht und die prozessführenden Parteien verständlich zu erstellen und vorhandene Fehler zu erkennen.

1.2.   Ob das vorhandene Fachwissen seines Bestellungsgebietes einer besonderen Sachkunde genügt.

1.3.   Wie die Fähigkeit des Bewerbers ist, seine Gedankengänge logisch aufzubauen und für den Laien verständlich zu formulieren.

Daneben sind

  1. die Auffassungsgabe
  2. die Argumentationsfähigkeit
  3. das Diskussionsverhalten und
  4. die sprachliche Gewandtheit zu berücksichtigen.

Die Prüfungskommission bewertet die Leistung des Bewerbers und hält die Ergebnisse in einem Ergebnisbericht über die durchgeführte Prüfung schriftlich fest.

Vorankündigung
Fortbildung im Oktober 2024 in Nürnberg
... nächste Sachverständigenfortbildung am 11. Oktober 2024 in Nürnberg. Das Anmeldeformular finden Sie jetzt im Downloadbereich.

ACHTUNG


Die nächste Fortbildung für Sachverständige findet am 11. Oktober 2024 in Nürnberg statt.

News

Die nächsten Termine

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Mitglieder- versammlung und Fortbildung

22. und 23.03.2023 in Münster

 

Die Mitglieder des Deutsche Sachverständigen Rat Kälte Klima Wärmepumpen e.V. trafen sich am 22. und 23.03.2023 zur Mitgliederversammlung und Fortbildung bei der Westfalen AG in Münster.

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Vorstandswahlen 2022

Maintal, den 24. März 2022

im Rahmen der 14. Mitgliederversammlung des Deutschen Sachverständigen Rat Kälte Klima Wärmepumpe e.V. (DSR-KKW) standen turnusgemäß Neuwahlen des gesamten Vorstands an.

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Die F-Gase EU Verordnung 517/2014

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Neue Durchführungs- verordnungen (DVO) zur F-Gase-Verordnung 517/2014

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