Unterweisungen zur Arbeitssicherheit
Die Vermeidung von Arbeitsunfällen ist gehört zu den Pflichten von Arbeitgebern.
Die BGR500 Kapitel 2.35 "Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen" ist eine Zusammenstellung ausgewählter Betriebsbestimmungen, die für genannte Geräte verbindlich gelten.
Jeder Betreiber einer solchen Anlage oder Einrichtung ist verpflichtet, seine Mitarbeiter oder auch Leiharbeiter 1Mal jährlich im sicheren Umgang/Betrieb dieser Maschinen zu schulen, auf Gefahren hinzuweisen und alle möglichen Gefährdungen auszuschließen.
Da diese regelmäßigen Unterweisungen nur von qualifizierten Personen mit Sachverstand durchgeführt werden dürfen, bieten wir als externes Unternehmen diese Leistungen an. Auch inspizieren wir Ihre Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen auf mögliche Gefahren und führen Verbesserungsvorschläge in einer Gefährdungsbeurteilung auf.