D S R - K K W

Unterweisungen zur Arbeitssicherheit

Die Vermeidung von Arbeitsunfällen gehört zu den Pflichten von Arbeitgebern.

 

Die BGR500 Kapitel 2.35 "Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen" ist eine Zusammenstellung ausgewählter Betriebsbestimmungen, die für die genannten Geräte verbindlich gelten.

Jeder Betreiber einer solchen Anlage oder Einrichtung ist verpflichtet, seine Mitarbeiter (auch Leiharbeiter) 1-mal jährlich im sicheren Umgang/Betrieb dieser Maschinen zu schulen, auf Gefahren hinzuweisen und alle möglichen Gefährdungen auszuschließen.

Da diese regelmäßigen Unterweisungen nur von qualifizierten Personen mit Sachverstand durchgeführt werden dürfen, bieten wir als externe Sachverständige diese Leistungen an. Auch inspizieren wir Ihre Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen auf mögliche Gefahren und führen Verbesserungsvorschläge in einer Gefährdungsbeurteilung auf.

Vorankündigung
Fortbildung im April 2024 in Maintal
... nächste Sachverständigenfortbildung am 11. und 12. April 2024 in Maintal. Das Anmeldeformular finden Sie jetzt im Downloadbereich.

ACHTUNG


Die nächste Fortbildung für Sachverständige findet am 11. und 12. April 2024 in der BFS in Maintal statt.

News

Die nächsten Termine

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Mitglieder- versammlung und Fortbildung

22. und 23.03.2023 in Münster

 

Die Mitglieder des Deutsche Sachverständigen Rat Kälte Klima Wärmepumpen e.V. trafen sich am 22. und 23.03.2023 zur Mitgliederversammlung und Fortbildung bei der Westfalen AG in Münster.

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Vorstandswahlen 2022

Maintal, den 24. März 2022

im Rahmen der 14. Mitgliederversammlung des Deutschen Sachverständigen Rat Kälte Klima Wärmepumpe e.V. (DSR-KKW) standen turnusgemäß Neuwahlen des gesamten Vorstands an.

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Die F-Gase EU Verordnung 517/2014

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Neue Durchführungs- verordnungen (DVO) zur F-Gase-Verordnung 517/2014

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